Certifications 2
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
2direct GmbH
Bike protective wax spray RP0022
Überarbeitet am: 20.04.2021 Seite 3 von 14
Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE
AnteilBezeichnungCAS-Nr. EG-Nr.
Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE
921-024-6 35 - < 40 %Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane,Isoalkane, Cyclene, < 5% n-Hexan
inhalativ: LC50 = (> 25,2) mg/l (Dämpfe); dermal: LD50 = (> 2800 - 3100) mg/kg; oral: LD50 = >
5000 mg/kg
918-167-1 5 - < 10 %Kohlenwasserstoffe, C11-C12,Isoalkane, < 2% Aromaten
dermal: LD50 = > 5000 mg/kg; oral: LD50 = > 15000 mg/kg
67-63-0 200-661-7 2,5 - < 5 %2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol
dermal: LD50 = 13900 mg/kg; oral: LD50 = 5840 mg/kg
63148-62-9 0,5 - < 1 %Polydimethylsiloxan
dermal: LD50 = >2008 mg/kg; oral: LD50 = >5000 mg/kg
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen.
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Sofort Arzt
hinzuziehen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Alle kontaminierten Kleidungsstücke
sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen, dann sofort
Augenarzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur
wenn die Person bei Bewusstsein ist) und sofort medizinische Hilfe holen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome können auch erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens bis 48
Stunden nach dem Unfall. Nachträgliche Beobachtung auf Pneumonie und Lungenödem.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2), Schaum, Löschpulver.
Geeignete Löschmittel
Wasser.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Dämpfe können mit
Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Vollschutzanzug.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.
Zusätzliche Hinweise
Druckdatum: 04.08.2021 Revisions-Nr.: 2,3,7 - Ersetzt die Version: 2,3 D - DE