Certifications 2
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
2direct GmbH
Bike silicone, with solvent RP0021
Überarbeitet am: 20.04.2021 Seite 4 von 12
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit
lokaler Absaugung zu verwenden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht
Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen
elektrostatische Aufladungen treffen. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Hautschutzplan erstellen und beachten! Vor den Pausen
und bei Arbeitsende Hände und Gesicht gründlich waschen, ggf. duschen. Am Arbeitsplatz nicht essen,
trinken, rauchen, schnupfen.
Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Unter Verschluss aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur berechtigten
Personen zugänglich ist. Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten
sorgen. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken,
offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel. Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe.
Zusammenlagerungshinweise
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
2B (Aerosolpackungen und Feuerzeuge)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Aerosol - Schmiermittel, Schmierfette und Trennmittel
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
4(II)1000Butan106-97-8 2400
4(II)1000Isobutan75-28-5 2400
2(II)
Kohlenwasserstoffgemische, Fraktionen
(RCP-Gruppe): C6-C8 Aliphaten
- 700
4(II)1000Propan74-98-6 1800
Druckdatum: 03.08.2021 Revisions-Nr.: 3,7,2 - Ersetzt die Version: 3,7 D - DE










