Safety Data Sheet Article 20749675
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 53250
Druckdatum: 26.09.2016
Version:
21.5
Loevi Pflegeöl
Bearbeitungsdatum: 13.09.2016
DE
Ausgabedatum: 13.09.2016
Seite 6 / 8
Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
Die Inhaltsstoffe dieser Mischung erfüllen nicht die Kriterien für die CMR Kategorien 1A oder 1B gemäß CLP.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Gesamtbeurteilung
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
12.1.
Toxizität
Cobaltbis(2-ethylhexanoat)
Fischtoxizität, LC50: 0,1 - 1 mg/L (96 h)
Daphnientoxizität, EC50: 0,1 - 1 mg/L (48 h)
Algentoxizität, ErC50, Algen: 0,1 - 1 mg/L
Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, < 2 % Aromaten
Fischtoxizität, LC50: > 1000 mg/L (96 h)
Daphnientoxizität, EC50: > 1000 mg/L (48 h)
Algentoxizität, ErC50: > 1000 mg/L
Langzeit Ökotoxizität
Cobaltbis(2-ethylhexanoat)
Fischtoxizität, LC50: (96 h)
Daphnientoxizität, EC50: (48 h)
Algentoxizität, ErC50:
12.2.
Persistenz und Abbaubarkeit
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.3.
Bioakkumulationspotenzial
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.4.
Mobilität im Boden
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.5.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6.
Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1.
Verfahren der Abfallbehandlung
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden. Entsorgung gemäß Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und gefährliche Abfälle.
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV
080112
Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter
080111 fallen
Verpackung
Empfehlung
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht
ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind Sonderabfall.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.1.
UN-Nummer
nicht anwendbar
14.2.
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3.
Transportgefahrenklassen