Safety Data Sheet Article 20749675
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 53250
Druckdatum: 26.09.2016
Version:
21.5
Loevi Pflegeöl
Bearbeitungsdatum: 13.09.2016
DE
Ausgabedatum: 13.09.2016
Seite 4 / 8
PNEC:
Cobaltbis(2-ethylhexanoat)
EG-Nr. 205-250-6CAS-Nr. 136-52-7
PNEC Gewässer, Süßwasser: 0,0005 mg/L
PNEC Sediment, Meerwasser: 9,5 mg/kg
PNEC, Boden: 7,9 mg/kg
PNEC Kläranlage (STP): 0,37 mg/L
2-Ethylhexansäure, Zirconiumsalz
EG-Nr. 245-018-1CAS-Nr. 22464-99-9
PNEC Gewässer, Süßwasser: 0,36 mg/L
PNEC Gewässer, Meerwasser:
PNEC Sediment, Meerwasser:
8.2.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die
Aerosol- und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes
Atemschutzgerät getragen werden.
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz
Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes
Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz
von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger
Prüfnummer verwenden.
Handschutz
Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: z.B. Nitrilkautschuk (nach DIN EN 374)
Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min.
Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung
und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der
Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374
Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls
angewendet werden.
Augenschutz
Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen.
Körperschutz
Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser.
Schutzmaßnahmen
Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden
Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1.
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Aggregatzustand
flüssig
Farbe
siehe Etikett
Geruch
charakteristisch
Sicherheitsrelevante Basisdaten
Einheit
Methode
Bemerkung
Flammpunkt:
> 61
°C
DIN 13736
Zündtemperatur in °C:
200
°C
rechnerisch
Untere Explosionsgrenze:
0,6
Vol-%
rechnerisch
Obere Explosionsgrenze:
7
Vol-%
rechnerisch
Dampfdruck bei 20 °C:
nicht anwendbar
rechnerisch
Dichte bei 20 °C:
0,865
g/cm³
DIN 53217
Wasserlöslichkeit (g/L):
unlöslich
pH-Wert bei 20 °C:
-
Viskosität bei 40 °C:
24,68
mm²/s
kinematisch
Festkörpergehalt (%):
37
Gew-%