Datasheet

SDB-Nr.: 541371 V004.0
LOCTITE 577 TTL 50ML EGFD
Seite 9 von 20
Effekte
o-(p-Isocyanatobenzyl)phenylisocyanat
5873-54-1
Arbeitnehmer
Inhalation
Akute/kurzfristige
Exposition -
lokale Effekte
0,1 mg/m3
o-(p-Isocyanatobenzyl)phenylisocyanat
5873-54-1
Arbeitnehmer
Inhalation
Langfristige
Exposition -
lokale Effekte
0,05 mg/m3
o-(p-Isocyanatobenzyl)phenylisocyanat
5873-54-1
Breite
Öffentlichkeit
Inhalation
Akute/kurzfristige
Exposition -
lokale Effekte
0,05 mg/m3
o-(p-Isocyanatobenzyl)phenylisocyanat
5873-54-1
Breite
Öffentlichkeit
Inhalation
Langfristige
Exposition -
lokale Effekte
0,025 mg/m3
Biologischer Grenzwert (BGW):
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Für gute Be- und Entlüftung sorgen.
Atemschutz:
Für ausreichende Be- und Entlüftung sorgen.
Eine zugelassene Atemschutzmaske bzwAtemschutzgerät mit geeigneter Kartusche für organische Dämpfe sollte getragen
werden, wenn das Produkt in einer schlecht belüfteten Umgebung verwendet wird
Filtertyp: A (EN 14387)
Handschutz:
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374).
Geeignete Materialen bei kurzfristigem Kontakt bzw. Spritzern (Empfohlen: Mindestens Schutzindex 2, entsprechend > 30
Minuten Permeationszeit nach EN 374):
Nitrilkautschuk (NBR; >= 0,4 mm Schichtdicke)
Geeignete Materialien auch bei längerem, direktem Kontakt (Empfohlen: Schutzindex 6, entsprechend > 480 Minuten
Permeationszeit nach EN 374):
Nitrilkautschuk (NBR; >= 0,4 mm Schichtdicke)
Die Angaben basieren auf Literaturangaben und Informationen von Handschuhherstellern oder sind durch Analogieschluß von
ähnlichen Stoffen abgeleitet. Es ist zu beachten, dass die Gebrauchsdauer eines Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis auf
Grund der vielen Einflußfaktoren (z.B. Temperatur) deutlich kürzer als die nach EN 374 ermittelte Permeationszeit sein kann.
Bei Abnutzungserscheinungen ist der Handschuh zu wechseln.
Augenschutz:
Zum Schutz gegen mögliche Spritzer sollte eine Schutzbrille mit Seitenschildern oder eine dichtschließende Chemikalien-
Schutzbrille.
Der Augenschutz sollte konform zur EN 166 sein.
Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Die Schutzkleidung sollte konform zur EN 14605 für Flüssigkeitsspritzer oder zur EN 13982 für Stäube sein.
Hinweise zu persönlicher Schutzausrüstung:
Bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) müssen die Vorschriften der Schweizer
Arbeitnehmerschutzgesetzgebung eingehalten werden.
Die Informationen zur vorgeschlagenen persönlichen Schutzausrüstungen haben nur eine beratende Funktion. Eine vollständige
Risikoabschätzung sollte vor der Verwendung des Produktes durchgeführt werden, um einzuschätzen, ob sich die angezeigten
persönlichen Schutzausrüstungen für die örtlichen Gegebenheiten eignen. Die persönliche Schutzausrüstung sollte konform zu
den maßgeblichen EU-Standards sein.