Datasheet
SDB-Nr.: 205861 V003.0
LOCTITE EA 3430 known as Loctite 3430
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
VOC-Gehalt
(VOCV 814.018 VOC-Verordnung
CH)
0 %
VOC-Gehalt
(2010/75/EC)
< 3 %
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
Nationale Vorschriften/Hinweise (Schweiz):
Allgemeine Hinweise (CH):
Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5, SR 822.115): Jugendliche bis zum
vollendeten 18. Altersjahr dürfen bei ihrer Arbeit nur dann mit dieser Zubereitung
in Kontakt kommen oder dieser ausgesetzt werden, sofern das Staatssekretariat für
Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und das Staatssekretariat für
Wirtschaft (SECO) eine Ausnahme bewilligt hat.
Dieses Produkt darf nicht an die breite Öffentlichkeit (Privatpersonen) abgegeben
werden.










