Datasheet

SDB-Nr.: 453685 V010.0
LOCTITE 268
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15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Nationale Vorschriften/Hinweise (Schweiz):
Allgemeine Hinweise (CH):
Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5, SR 822.115): Jugendliche bis zum
vollendeten 18. Altersjahr dürfen bei ihrer Arbeit nur dann mit dieser Zubereitung
in Kontakt kommen oder dieser ausgesetzt werden, sofern das Staatssekretariat für
Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und das Staatssekretariat für
Wirtschaft (SECO) eine Ausnahme bewilligt hat.
Dieses Produkt darf nicht an die breite Öffentlichkeit (Privatpersonen) abgegeben
werden.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Kennzeichnung des Produktes ist in Kapitel 2 aufgeführt. Vollständiger Wortlaut aller Abkürzungen im vorliegenden
Sicherheitsdatenblatt sind wie folgt:
Weitere Informationen:
Relevante Änderungen werden in diesem Sicherheitsdatenblatt mit senkrechten Linien am linken Rand gezeigt.
Entsprechender Text erscheint in einer anderen Farbe und in geschatteten Feldern.