Safety data sheet
SDB-Nr.: 232327 V005.0
LOCTITE SF 7061 known as Loctite 7061 400ML M/L
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Für Stoffe ohne Einstufung können länderspezifische Arbeitsplatzgrenzwerte vorhanden sein.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen:
Patienten an die frische Luft bringen. Bei länger anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Hautkontakt:
Spülung mit fließendem Wasser und Seife.
Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Spülung unter fließendem Wasser (10 Minuten lang), ggf. Arzt aufsuchen.
Verschlucken:
Spülung der Mundhöhle, trinken von 1-2 Gläsern Wasser, kein Erbrechen auslösen.
Arzt konsultieren.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Auge: Reizung, Bindehautentzündung (Konjunktivitis).
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Siehe Kapitel: Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Kohlendioxid, Schaum, Pulver
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Keine bekannt
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und Stickoxide (NOx) freigesetzt werden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Vollschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Im Brandfall gefährdete Behälter mit Spritzwasser kühlen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Augenkontakt und Hautkontakt vermeiden.
Für ausreichende Be- und Entlüftung sorgen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Bei geringen verschütteten Mengen diese mit Papiertuch aufwischen und für die Entsorgung in einen Behälter geben.
Bei großen verschütteten Mengen mit reaktionsträgem Absorptionsmaterial aufsaugen und für die Entsorgung in einen dicht
verschlossenen Behälter geben.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Absch. 13 entsorgen.