Certifications 2
SDB-Nr.: 153630 V005.0
LOCTITE LB 8023
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12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Produktdaten vorhanden
Keine Substanzdaten verfügbar.
12.4. Mobilität im Boden
Ausgehärtete Klebstoffe sind immobil.
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
LogPow
Temperatur
Methode
Benzolsulfonsäure, Mono-
C16-24-alkylderivate,
Calciumsalze
70024-69-0
10,88
25 °C
OECD Guideline 117 (Partition Coefficient (n-octanol / water), HPLC
Method)
Sulfonsäuren,Erdöl-,
Calciumsalze
61789-86-4
23,21
QSAR (Quantitative Structure Activity Relationship)
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
PBT / vPvB
Calciumoxid
1305-78-8
Erfüllt nicht die Kriterien Persistent, Bioakkumulativ und Toxisch (PBT), sehr Persistent und
sehr Bioakkumulativ (vPvB).
Calciumdihydroxid
1305-62-0
Erfüllt nicht die Kriterien Persistent, Bioakkumulativ und Toxisch (PBT), sehr Persistent und
sehr Bioakkumulativ (vPvB).
Benzolsulfonsäure, Mono-C16-24-alkylderivate,
Calciumsalze
70024-69-0
Erfüllt nicht die Kriterien Persistent, Bioakkumulativ und Toxisch (PBT), sehr Persistent und
sehr Bioakkumulativ (vPvB).
Benzolsulfonsäure, C10-16-Alkylderivate,
Calciumsalze
68584-23-6
Erfüllt nicht die Kriterien Persistent, Bioakkumulativ und Toxisch (PBT), sehr Persistent und
sehr Bioakkumulativ (vPvB).
Sulfonsäuren,Erdöl-, Calciumsalze
61789-86-4
Erfüllt nicht die Kriterien Persistent, Bioakkumulativ und Toxisch (PBT), sehr Persistent und
sehr Bioakkumulativ (vPvB).
Dibortrioxid
1303-86-2
Gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 wird für anorganische Stoffe keine
PBT- und vPvB-Beurteilung durchgeführt.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten vorhanden.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produktes:
Durch langsames Hinzufügen zu Wasser (1:10) polymerisieren. Als wasserunlösliche, nicht toxische, feste Chemikalie in
genehmigten Mülldeponien entsorgen oder unter kontrollierten Bedingungen verbrennen.
Gemäß einschlägiger örtlicher und nationaler Vorschriften entsorgen.
Die durch das Produkt anfallende Abfallmenge ist im Vergleich zur Verpackung vernachlässigbar.
Entsorgung ungereinigter Verpackung:
Nach Gebrauch sind Tuben, Gebinde und Flaschen, die noch Restanhaftungen des Produktes enthalten, als Sondermüll zu
entsorgen.
Entsorgung der Verpackung gemäß behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel
14 06 03 - andere Lösemittel und Lösemittelgemische
Die EAK-Abfallschlüssel sind nicht produkt- sondern herkunftsbezogen. Der Hersteller kann daher für die Produkte, die in
unterschiedlichen Branchen Anwendung finden, keinen Abfallschlüssel angeben.Die aufgeführten Schlüssel sind als
Empfehlung für den Anwender zu verstehen.