Certifications 2

SDB-Nr.: 153766 V007.1
LOCTITE EA 3463 known as Loctite 3463
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Einatmen:
Patienten an die frische Luft bringen. Bei länger anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Hautkontakt:
Spülung mit fließendem Wasser und Seife.
Bei anhaltender Reizung ärztlichen Rat einholen.
Augenkontakt:
Sofortige Spülung unter fließendem Wasser (10 Minuten lang), Facharzt aufsuchen.
Verschlucken:
Spülung der Mundhöhle, trinken von 1-2 Gläsern Wasser, kein Erbrechen auslösen, Arzt konsultieren.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Haut: Rötung, Entzündung.
Haut: Hautausschlag, Nesselsucht.
Auge: Reizung, Bindehautentzündung (Konjunktivitis).
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Siehe Kapitel: Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Kohlendioxid, Schaum, Pulver
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Keine bekannt
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und Stickoxide (NOx) freigesetzt werden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Vollschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Im Brandfall gefährdete Behälter mit Spritzwasser kühlen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Augenkontakt und Hautkontakt vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation / Oberflächenwasser / Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Bei geringen verschütteten Mengen diese mit Papiertuch aufwischen und für die Entsorgung in einen Behälter geben.
Bei großen verschütteten Mengen mit reaktionsträgem Absorptionsmaterial aufsaugen und für die Entsorgung in einen dicht
verschlossenen Behälter geben.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Absch. 13 entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise in Abschnitt 8 beachten
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung