Security Datasheet
SDB-Nr.: 541371 V011.2
LOCTITE 577 ACC50ML EGFD
Seite 5 von 21
Hygienemaßnahmen:
Vor den Pausen und nach Arbeitsende Hände waschen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Für gute Be- und Entlüftung sorgen.
Kühl und trocken lagern.
entsprechend dem techn. Datenblatt
7.3. Spezifische Endanwendungen
Klebstoff
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Gültig für
Deutschland
Inhaltstsoff [Regulierte Stoffgruppe]
ppm
mg/m
3
Werttyp
Kategorie Kurzzeitwert /
Bemerkungen
Gesetzliche Liste
Ethylen, Homopolymer
9002-88-4
[ALLGEMEINER STAUBGRENZWERT,
EINATEMBARE FRAKTION]
Kategorie für
Kurzzeitwerte
Kategorie II: Resorptiv
wirksame Stoffe.
TRGS 900
Ethylen, Homopolymer
9002-88-4
[Allgemeiner Staubgrenzwert, Einatembare
Fraktion]
10
AGW:
2
Ein Risiko der
Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung des AGW und des
BGW nicht befürchtet zu
werden (siehe Nummer 2.7).
TRGS 900
Ethylen, Homopolymer
9002-88-4
[Allgemeiner Staubgrenzwert,
Alveolengängige Fraktion]
1,25
AGW:
Ein Risiko der
Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung des AGW und des
BGW nicht befürchtet zu
werden (siehe Nummer 2.7).
TRGS 900
Siliciumdioxid
112945-52-5
[KIESELSÄUREN, AMORPHE,
EINATEMBARE FRAKTION]
4
AGW:
Ein Risiko der
Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung des AGW und des
BGW nicht befürchtet zu
werden (siehe Nummer 2.7).
TRGS 900
Siliciumdioxid
112945-52-5
[Allgemeiner Staubgrenzwert, Einatembare
Fraktion]
Kategorie für
Kurzzeitwerte
Kategorie II: Resorptiv
wirksame Stoffe.
TRGS 900
Siliciumdioxid
112945-52-5
[Allgemeiner Staubgrenzwert, Einatembare
Fraktion]
10
AGW:
2
Ein Risiko der
Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung des AGW und des
BGW nicht befürchtet zu
werden (siehe Nummer 2.7).
TRGS 900
Siliciumdioxid
112945-52-5
[Allgemeiner Staubgrenzwert,
Alveolengängige Fraktion]
1,25
AGW:
Ein Risiko der
Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung des AGW und des
BGW nicht befürchtet zu
werden (siehe Nummer 2.7).
TRGS 900