Certifications 2
SDB-Nr.: 549802 V001.1
LOCTITE 5800
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6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation / Oberflächenwasser / Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Bei geringen verschütteten Mengen diese mit Papiertuch aufwischen und für die Entsorgung in einen Behälter geben.
Bei großen verschütteten Mengen mit reaktionsträgem Absorptionsmaterial aufsaugen und für die Entsorgung in einen dicht
verschlossenen Behälter geben.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Absch. 13 entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise in Abschnitt 8 beachten
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nur in gut belüfteten Räumen verwenden.
Augenkontakt und Hautkontakt vermeiden.
Länger andauernder oder wiederholter Hautkontakt sollte vermieden werden, um die Gefahr einer Sensibilisierung der Haut
so gering wie möglich zu halten
Hinweise in Abschnitt 8 beachten
Hygienemaßnahmen:
Gute industrielle Hygienebedingungen sind einzuhalten
Vor den Pausen und nach Arbeitsende Hände waschen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
In geschlossenen Originalgebinden lagern.
Kühl und trocken lagern.
entsprechend dem techn. Datenblatt
7.3. Spezifische Endanwendungen
Klebstoff
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Gültig für
Deutschland
Inhaltstsoff [Regulierte Stoffgruppe]
ppm
mg/m
3
Werttyp
Kategorie Kurzzeitwert /
Bemerkungen
Gesetzliche Liste
Ethylen, Homopolymer
9002-88-4
[ALLGEMEINER STAUBGRENZWERT,
EINATEMBARE FRAKTION]
Kategorie für
Kurzzeitwerte
Kategorie II: Resorptiv
wirksame Stoffe.
TRGS 900
Ethylen, Homopolymer
9002-88-4
[ALLGEMEINER STAUBGRENZWERT,
ALVEOLENGÄNGIGE FRAKTION]
1,25
AGW:
TRGS 900
Ethylen, Homopolymer
9002-88-4
[ALLGEMEINER STAUBGRENZWERT,
EINATEMBARE FRAKTION]
10
AGW:
2
TRGS 900
Siliciumdioxid
112945-52-5
[KIESELSÄUREN, AMORPHE,
EINATEMBARE FRAKTION]
4
AGW:
Ein Risiko der
Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung des AGW und des
BGW nicht befürchtet zu
werden (siehe Nummer 2.7).
TRGS 900