Certifications 2
SDB-Nr.: 283259 V004.0
LOCTITE LB 8192 known as Loctite 8192
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Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweis:
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweis:
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F
aussetzen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
"***" ***Nur für private Endverbraucher: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich,
Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von
Kindern gelangen. P501 Inhalt/Behälter gemäß nationalen Vorschriften der Entsorgung
zuführen.***
Sicherheitshinweis:
Prävention
P261 Einatmen von Aerosol vermeiden.
Sicherheitshinweis:
Reaktion
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
2.3. Sonstige Gefahren
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Erfüllt nicht die Kriterien Persistent, Bioakkumulativ und Toxisch (PBT), sehr Persistent und sehr Bioakkumulativ (vPvB).
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Allgemeine chemische Charakterisierung:
Gleitmittel / Schmiermittel
Inhaltsstoffangabe gemäß CLP (EG) Nr 1272/2008:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
EG-Nummer
REACH-Reg. No.
Gehalt
Einstufung
Propan-2-ol
67-63-0
200-661-7
01-2119457558-25
25- < 50 %
Flam. Liq. 2
H225
Eye Irrit. 2
H319
STOT SE 3
H336
Butan, n- (< 0.1 % Butadien)
106-97-8
203-448-7
01-2119474691-32
25- < 50 %
Flam. Gas 1
H220
Press. Gas
H280
Propan
74-98-6
200-827-9
01-2119486944-21
10- < 25 %
Flam. Gas 1
H220
Press. Gas
H280
Isobutan
75-28-5
200-857-2
01-2119485395-27
2,5- < 10 %
Flam. Gas 1
H220
Press. Gas
H280
Vollständiger Wortlaut der H-Sätze und anderer Abkürzungen siehe Kapitel 16 'Sonstige Angaben'.
Für Stoffe ohne Einstufung können länderspezifische Arbeitsplatzgrenzwerte vorhanden sein.