Safety Data Sheet Article 24505125

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 06.02.2018 / 0018
Ersetzt Fassung vom / Version: 08.06.2017 / 0017
Tritt in Kraft ab: 06.02.2018
PDF-Druckdatum: 07.02.2018
SCHNELLREINIGER 500 mL
Art.: 3318
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
Beschränkungen beachten:
Nationale Verordnungen/Gesetze zu Jugendarbeitsschutz beachten (insb. die nationale Implementierung der Richtlinie 94/33/EG)!
Berufsgenossenschaftliche/arbeitsmedizinische Vorschriften beachten.
Richtlinie 2012/18/EU ("Seveso-III"), Anhang I, Teil 1 - Folgende Kategorien treffen für dieses Produkt zu (u.U. sind weitere zu berücksichtigen
je nach Lagerung, Handhabung etc.):
Gefahrenkategorien Anmerkungen zu Anhang I Mengenschwelle (in Tonnen) für
gefährliche Stoffe gemäß Artikel
3 Absatz 10 für die Anwendung
von - Anforderungen an Betriebe
der unteren Klasse
Mengenschwelle (in Tonnen) für
gefährliche Stoffe gemäß Artikel
3 Absatz 10 für die Anwendung
von - Anforderungen an Betriebe
der oberen Klasse
E2 200 500
P3a 11.1 150 (netto) 500 (netto)
Für die Zuordnung der Kategorien und Mengenschwellen sind immer die Anmerkungen zu Anhang I der Richtlinie 2012/18/EU zu beachten,
insb. die in den Tabellen hier genannten und die Anm. 1 - 6.
Richtlinie 2010/75/EU (VOC):
Richtlinie 2010/75/EU (VOC):
Verordnung (EG) Nr. 648/2004
30 % und darüber
aliphatische Kohlenwasserstoffe
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): 1
Störfallverordnung beachten.
Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG beachten (Deutschland).
Lagerklasse nach TRGS 510: 2 B
VbF (Österreich):
Entfällt
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) beachten (Österreich).
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist für Gemische nicht vorgesehen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Überarbeitete Abschnitte: 9
Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrgütern erforderlich.
Diese Angaben beziehen sich auf das Produkt im Anlieferzustand.
Einweisung/Schulung der Mitarbeiter für den Umgang mit Gefahrstoffen erforderlich.
Einstufung und verwendete Verfahren zur Ableitung der Einstufung des Gemisches gemäß der
Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP):
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 (CLP)
Verwendete Bewertungsmethode
Skin Irrit. 2, H315 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
Asp. Tox. 1, H304 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
STOT SE 3, H336 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
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