Safety Data Sheet Article 24503855

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 21.08.2015 / 0008
Ersetzt Fassung vom / Version: 10.02.2015 / 0007
Tritt in Kraft ab: 21.08.2015
PDF-Druckdatum: 24.08.2015
Top Tec 4600 5W-30 1 L
Art.: 3755
Bakterientoxizität: NOEC/NO
EL
10min >1,93 mg/l DIN 38412 T.8
Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere paraffinhaltige
Toxizität / Wirkung Endpunkt Zeit Wert Einheit Organismus Prüfmethode Bemerkung
Toxizität, Fische: NOEC/NO
EL
96h >100 mg/l Pimephales
promelas
OECD 203 (Fish,
Acute Toxicity
Test)
Toxizität, Daphnien: LL50 96h >10000 mg/l OECD 202
(Daphnia sp.
Acute
Immobilisation
Test)
Toxizität, Algen: NOEC/NO
EL
72h >=100 mg/l Pseudokirchneriell
a subcapitata
OECD 201
(Alga, Growth
Inhibition Test)
Persistenz und
Abbaubarkeit:
Nicht leicht biologisch
abbaubar
Wasserlöslichkeit: Unlöslich
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Getränkte verunreinigte Putzlappen, Papier oder anderes organisches Material stellt eine Brandgefahr dar und muß kontrolliert gesammelt und
entsorgt werden.
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen
auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2014/955/EU)
07 06 99 Abfälle a. n. g.
13 02 05 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
20 01 26 Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen
Empfehlung:
Von der Entsorgung über das Abwasser ist abzuraten.
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Zum Beispiel auf geeigneter Deponie ablagern.
Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Behälter vollständig entleeren.
Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeine Angaben
UN-Nummer: n.a.
Straßen- / Schienentransport (GGVSEB/ADR/RID)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen: n.a.
Verpackungsgruppe: n.a.
Klassifizierungscode: n.a.
LQ (ADR 2015): n.a.
Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Tunnelbeschränkungscode:
Beförderung mit Seeschiffen (GGVSee/IMDG-Code)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen: n.a.
Verpackungsgruppe: n.a.
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