Safety Data Sheet Article 24503004
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 21.08.2015 / 0010
Ersetzt Fassung vom / Version: 11.12.2013 / 0009
Tritt in Kraft ab: 21.08.2015
PDF-Druckdatum: 25.08.2015
Top Tec 4200 5W-30 1 L
Art.: 3706
Reizung der Augen
Bei längerem Kontakt:
Austrocknung der Haut.
Dermatitis (Hautentzündung)
Ölakne
Bei Dampfbildung:
Reizung der Atemwege
Verschlucken:
Magen-Darm-Beschwerden
Übelkeit
Erbrechen
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Vergiftungssymptome erst nach längerer Zeit/nach mehreren Stunden auftreten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
n.g.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
CO2
Schaum
Trockenlöschmittel
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können sich bilden:
Kohlenoxide
Schwefeloxide
Phosphoroxide
Toxische Pyrolyseprodukte.
Entzündliche Dampf-/Luftgemische
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät.
Je nach Brandgröße
Ggf. Vollschutz.
Gefährdete Behälter mit Wasser kühlen.
Kontaminiertes Löschwasser entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Ölnebelbildung vermeiden.
Augen- und Hautkontakt vermeiden.
Ggf. Rutschgefahr beachten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Bei Entweichung größerer Mengen eindämmen.
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Eindringen in das Oberflächen- sowie Grundwasser als auch in den Boden vermeiden.
Bei unfallbedingtem Einleiten in die Kanalisation, zuständige Behörden informieren.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Universalbindemittel, Sand, Kieselgur, Sägemehl) aufnehmen und gem. Abschnitt 13 entsorgen.
Ölbindemittel
Nicht mit Wasser oder wässrigen Reinigungsmitteln wegspülen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
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