Safety data sheet Article 24498243

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 21.08.2015 / 0013
Ersetzt Fassung vom / Version: 04.11.2013 / 0012
Tritt in Kraft ab: 21.08.2015
PDF-Druckdatum: 22.08.2015
SYNTHOIL-HT 5W40 1 L
Art.: 1306
Bioakkumulationspotenzi
al:
k.D.v.
Mobilität im Boden: k.D.v.
Ergebnisse der PBT-
und vPvB-Beurteilung:
k.D.v.
Andere schädliche
Wirkungen:
k.D.v.
1-Decen, Trimere, hydriert
Toxizität / Wirkung Endpunkt Zeit Wert Einheit Organismus Prüfmethode Bemerkung
Toxizität, Fische: LC50 96h >1000 mg/l
Toxizität, Daphnien: EC50 48h >1000 mg/l
Toxizität, Daphnien: NOELR 21d 125 mg/l
Toxizität, Algen: NOELR 72h 1000 mg/l
Persistenz und
Abbaubarkeit:
Nicht leicht biologisch
abbaubar
Bioakkumulationspotenzi
al:
BCF >10
Ergebnisse der PBT-
und vPvB-Beurteilung:
Kein PBT-Stoff, Kein
vPvB-Stoff
Bakterientoxizität: EC50 3h 1000 mg/l activated sludge
Phenol, 2,2'-Polythiobis[4-C8-30-alkylderivate, Calciumsalze, überalkalisch
Toxizität / Wirkung Endpunkt Zeit Wert Einheit Organismus Prüfmethode Bemerkung
Toxizität, Fische: LC50 >1000 mg/l Oncorhynchus
mykiss
Toxizität, Daphnien: EC50 >1000 mg/l Daphnia magna
Toxizität, Algen: ErC50 >1000 mg/l Selenastrum
capricornutum
Toxizität, Algen: EbC50 >1000 mg/l Selenastrum
capricornutum
Persistenz und
Abbaubarkeit:
28d 7,38 % Nicht leicht biologisch
abbaubar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Getränkte verunreinigte Putzlappen, Papier oder anderes organisches Material stellt eine Brandgefahr dar und muß kontrolliert gesammelt und
entsorgt werden.
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen
auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2014/955/EU)
13 02 05 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
Empfehlung:
Von der Entsorgung über das Abwasser ist abzuraten.
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Stofflicher Verwertung zuführen.
Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
15 01 04 Verpackungen aus Metall
Behälter vollständig entleeren.
Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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