Safety data sheet Article 24497596

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 21.08.2015 / 0004
Ersetzt Fassung vom / Version: 25.08.2014 / 0003
Tritt in Kraft ab: 21.08.2015
PDF-Druckdatum: 26.08.2015
Bremsfluessigkeit SL6 DOT4 500 mL
Art.: 3086
H319-Verursacht schwere Augenreizung.
P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280-Augenschutz tragen.
P337+P313-Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung
(EG) 1907/2006.
Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG)
1907/2006.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Polyalkylenglykole und Additive
3.1 Stoff
n.a.
3.2 Gemisch
2,2'-(Octylimino)bisethanol
Registrierungsnr. (REACH)
--
Index
---
EINECS, ELINCS, NLP
239-555-0
CAS
15520-05-5
% Bereich
1-<3
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Acute Tox. 4, H302
Skin Irrit. 2, H315
Eye Dam. 1, H318
Text der H-Sätze und Einstufungs-Kürzel (GHS/CLP) siehe Abschnitt 16.
Die in diesem Abschnitt genannten Stoffe sind mit Ihrer tatsächlichen, zutreffenden Einstufung genannt!
Das bedeutet bei Stoffen, welche in Anhang VI Tabelle 3.1/3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gelistet sind, wurden alle
evtl. dort genannten Anmerkungen für die hier genannte Einstufung berücksichtigt.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen
Person aus Gefahrenbereich entfernen.
Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.),
Arzt konsultieren.
Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen.
Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken
Mund gründlich mit Wasser spülen.
Sofort Arzt rufen, Datenblatt bereithalten.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11. zu finden bzw. bei den Aufnahmewegen unter Abschnitt
4.1.
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Vergiftungssymptome erst nach längerer Zeit/nach mehreren Stunden auftreten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Seite 2 von 12