Safety data sheet Article 24498252
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 22.10.2015 / 0005
Ersetzt Fassung vom / Version: 21.08.2015 / 0004
Tritt in Kraft ab: 22.10.2015
PDF-Druckdatum: 12.11.2015
SPEED DIESEL ZUSATZ 1 L
Art.: 5160
Zitat: "Anmerkung P - Die Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Stoff
weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) enthält."
Ebenso wurde Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) beachtet und für die hier genannte Einstufung bereits
berücksichtigt.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen!
Einatmen
Person aus Gefahrenbereich entfernen.
Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Bei Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Hautkontakt
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.),
Arzt konsultieren.
Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen.
Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken
Mund gründlich mit Wasser spülen.
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzt aufsuchen.
Aspirationsgefahr
Bei Erbrechen, Kopf tief halten damit der Mageninhalt nicht in die Lungen gelangt.
Sofortige Einweisung in ein Krankenhaus.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11. zu finden bzw. bei den Aufnahmewegen unter Abschnitt
4.1.
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Vergiftungssymptome erst nach längerer Zeit/nach mehreren Stunden auftreten.
Verschlucken:
Übelkeit
Erbrechen
Aspirationsgefahr
Lungenödem
Chemische Pneumonitis (Zustand ähnlich einer Lungenentzündung)
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Magenspülung nur unter endotrachealer Intubation.
Lungenödemprophylaxe
Nachträgliche Beobachtung auf Pneumonie und Lungenödem.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Wassersprühstrahl/Schaum/CO2/Trockenlöschmittel
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können sich bilden:
Kohlenoxide
Stickoxide
Giftige Gase
Entzündliche Dampf-/Luftgemische
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät.
Je nach Brandgröße
Ggf. Vollschutz.
Seite 3 von 14