Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 16.07.2014 / 0008
Ersetzt Fassung vom / Version: 27.01.2014 / 0007
Gültig ab: 16.07.2014
PDF-Druckdatum: 03.11.2014
Silikondichtmasse schwarz 200 mL
Art.: 6185
Oder:
Mechanisch aufnehmen und gem. Abschnitt 13 entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante Angaben.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1 Allgemeine Empfehlungen
Für gute Raumlüftung sorgen.
Augen- und Hautkontakt vermeiden.
Essen, Trinken, Rauchen sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten.
Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten.
Arbeitsverfahren gemäß Betriebsanweisung anwenden.
7.1.2 Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Für Unbefugte unzugänglich aufbewahren.
Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern.
Produkt nur in Originalverpackungen und geschlossen lagern.
Vor Feuchtigkeit geschützt und geschlossen lagern.
Vor Sonneneinstrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Empfohlene Lagertemperatur:
0 - 30°C
7.3 Spezifische Endanwendungen
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
AGW des Gesamt-Lösemittel-Kohlenwasserstoff Anteils des Gemisches (RCP-Methode gemäß der Deutschen TRGS 900, Nr. 2.9):
600 mg/m3
Chem. Bezeichnung
Kohlenwasserstoffe, C13-C23, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <0.03% Aromaten
%Bereich:1-<5
AGW: 600 mg/m3 (C9-C15 Aliphaten) Spb.-Üf.: 2(II) ---
BGW: --- Sonstige Angaben: AGS
Chem. Bezeichnung
Kohlenwasserstoffe, C13-C23, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <0.03% Aromaten
%Bereich:1-<5
MAK / VME: 100 ppm (525 mg/m3) (White Spirit) KZGW / VLE: --- ---
BAT / VBT: --- Sonstiges / Divers: ---
Chem. Bezeichnung
Kohlenwasserstoffe, C13-C23, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <0.03% Aromaten
%Bereich:1-<5
MAK-Tmw / TRK-Tmw: 200 ppm MAK-Kzw / TRK-Kzw: --- MAK-Mow: ---
BGW: --- Sonstige Angaben: ---
Chem. Bezeichnung
2-Butanonoxim
%Bereich:0,1-<1
AGW: 0,3 ppm (1 mg/m3) Spb.-Üf.: 8(I) ---
BGW: --- Sonstige Angaben: H, Y, S, AGS
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion. | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung -
Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie (I, II) für Kurzzeitwerte. "= =" = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die lokale Wirkung
grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) = Resorptiv wirksame Stoffe. | BGW = Biologischer Grenzwert.
Probennahmezeitpunkt: a) keine Beschränkung, b) Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei Langzeitexposition: nach mehreren
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