Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 21.08.2015 / 0011
Ersetzt Fassung vom / Version: 05.02.2015 / 0010
Tritt in Kraft ab: 21.08.2015
PDF-Druckdatum: 27.08.2015
BIKE Glanz-Spruehwachs 400 ml
Art.: 6058
Gefahrennummer sowie Verpackungscodierung auf Anfrage.
Sondervorschriften (special provisions) beachten.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
Einstufung und Kennzeichnung siehe Abschnitt 2.
Beschränkungen beachten:
Berufsgenossenschaftliche/arbeitsmedizinische Vorschriften beachten.
Jugendarbeitsschutzgesetz beachten (Deutsche Vorschrift).
Störfallverordnung beachten.
Richtlinie 2010/75/EU (VOC): 47,61 %
Richtlinie 2010/75/EU (VOC): 366,3 g/l
VbF (Österreich):
Entfällt
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): 2
Selbsteinstufung: Ja (VwVwS)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist für Gemische nicht vorgesehen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Lagerklasse nach TRGS 510: 2 B
Überarbeitete Abschnitte: 1 - 16
Diese Angaben beziehen sich auf das Produkt im Anlieferzustand.
Einweisung/Schulung der Mitarbeiter für den Umgang mit Gefahrstoffen erforderlich.
Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrgütern erforderlich.
Einstufung und verwendete Verfahren zur Ableitung der Einstufung des Gemisches gemäß der
Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP):
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 (CLP)
Verwendete Bewertungsmethode
Eye Irrit. 2, H319 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
Aquatic Chronic 3, H412 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
Aerosol 1, H222 Einstufung aufgrund von Testdaten.
Asp. Tox. 1, H304 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
Aerosol 1, H229 Einstufung aufgrund von Testdaten.
Nachfolgende Sätze stellen die ausgeschriebenen H-Sätze, Gefahrenklasse-Code (GHS/CLP) der Ingredienten (benannt in Abschnitt 2 und 3)
dar.
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Eye Irrit. — Augenreizung
Aquatic Chronic — Gewässergefährdend - chronisch
Aerosol — Aerosole
Asp. Tox. — Aspirationsgefahr
Flam. Liq. — Entzündbare Flüssigkeiten
STOT SE — Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) - Narkotisierende Wirkungen
Skin Irrit. — Reizwirkung auf die Haut
Eye Dam. — Schwere Augenschädigung
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