Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 25.05.2018 / 0016
Ersetzt Fassung vom / Version: 07.12.2017 / 0015
Tritt in Kraft ab: 25.05.2018
PDF-Druckdatum: 29.05.2018
HOCHL.GETR.OEL(GL4+) 75W90 1 L
Art.: 4434
14.4. Verpackungsgruppe: n.a.
Meeresschadstoff (Marine Pollutant): n.a.
14.5. Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Beförderung mit Flugzeugen (IATA)
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: n.a.
14.4. Verpackungsgruppe: n.a.
14.5. Umweltgefahren: Nicht zutreffend
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Soweit nicht anders spezifiziert sind die allgemeinen Massnahmen zur Durchführung eines sicheren Transportes zu beachten.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-
Code
Kein Gefahrgut nach oben aufgeführten Verordnungen.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
Beschränkungen beachten:
Berufsgenossenschaftliche/arbeitsmedizinische Vorschriften beachten.
Richtlinie 2010/75/EU (VOC): 18 %
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): 2
Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG beachten (Deutschland).
Lagerklasse nach TRGS 510: 10
VbF (Österreich):
Entfällt
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist für Gemische nicht vorgesehen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Überarbeitete Abschnitte: 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 15
Diese Angaben beziehen sich auf das Produkt im Anlieferzustand.
Einweisung/Schulung der Mitarbeiter für den Umgang mit Gefahrstoffen erforderlich.
Einstufung und verwendete Verfahren zur Ableitung der Einstufung des Gemisches gemäß der
Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP):
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 (CLP)
Verwendete Bewertungsmethode
Aquatic Chronic 3, H412 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
Nachfolgende Sätze stellen die ausgeschriebenen H-Sätze, Gefahrenklasse-Code (GHS/CLP) der Ingredienten (benannt in Abschnitt 2 und 3)
dar.
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Seite 11 von 15