Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 22.01.2019 / 0016
Ersetzt Fassung vom / Version: 17.04.2018 / 0015
Tritt in Kraft ab: 22.01.2019
PDF-Druckdatum: 23.01.2019
Motorbike 4T 10W-40 (Basic) Street 4 L
Art.: 3046
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Universalbindemittel) aufnehmen und gem. Abschnitt 13 entsorgen.
Ölbindemittel
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante Angaben.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1 Allgemeine Empfehlungen
Für gute Raumlüftung sorgen.
Nicht auf Temperaturen in der Nähe des Flammpunktes erwärmen.
Augenkontakt vermeiden.
Langanhaltenden oder intensiven Hautkontakt vermeiden.
Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen.
Essen, Trinken, Rauchen sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten.
Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten.
7.1.2 Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern.
Produkt nur in Originalverpackungen und geschlossen lagern.
Nicht zusammen mit brandfördernden oder selbstentzündlichen Stoffen lagern.
Vor Feuchtigkeit geschützt und geschlossen lagern.
Kühl lagern.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Chem. Bezeichnung
Mineralölnebel
%Bereich:
AGW: 5 mg/m3 (Mineralöle (Erdöl), stark raffiniert) Spb.-Üf.: 4(II) (Mineralöle (Erdöl), stark raffiniert) ---
Überwachungsmethoden: - Draeger - Oil 10/a-P (67 28 371)
- Draeger - Oil Mist 1/a (67 33 031)
BGW: --- Sonstige Angaben: DFG, Y, 11 (Mineralöle
(Erdöl), stark raffiniert)
Chem. Bezeichnung
Mineralölnebel
%Bereich:
MAK-Tmw / TRK-Tmw: 5 mg/m3 (Mineralöl,
ausgenommen Metallbearbeitungsflüssigkeiten, rein,
hoch und stark raffiniert, TLV-ACGIH)
MAK-Kzw / TRK-Kzw: --- MAK-Mow: ---
Überwachungsmethoden: - Draeger - Oil 10/a-P (67 28 371)
- Draeger - Oil Mist 1/a (67 33 031)
BGW: --- Sonstige Angaben: ---
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = Einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion.
(8) = Einatembare Fraktion (2017/164/EU, 2017/2398/EU). (9) = Alveolengängige Fraktion (2017/164/EU, 2017/2398/EU). | Spb.-Üf. =
Spitzenbegrenzung - Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie (I, II) für Kurzzeitwerte. "= =" = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei
denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) = Resorptiv wirksame Stoffe.
(8) = Einatembare Fraktion (2017/164/EU, 2017/2398/EU). (9) = Alveolengängige Fraktion (2017/164/EU, 2017/2398/EU). (10) = Grenzwert für
die Kurzzeitexposition für einen Bezugszeitraum von einer Minute (2017/164/EU). | BGW = Biologischer Grenzwert. Probennahmezeitpunkt: a)
keine Beschränkung, b) Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei Langzeitexposition: am Schichtende nach mehreren vorangegangenen
Schichten, d) vor nachfolgender Schicht, e) nach Expositionsende: Stunden, f) nach mindestens 3 Monaten Expositio, g) unmittelbar nach
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