Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 05.05.2018 / 0001
Ersetzt Fassung vom / Version: 05.05.2018 / 0001
Tritt in Kraft ab: 05.05.2018
PDF-Druckdatum: 09.05.2018
Bremsfluessigkeit SL6 DOT 4 500 ml
Art.: 21167
Umwelt - Wasser,
sporadische
(intermittierende) Freisetzung
PNEC 50 mg/l
Umwelt - Sediment,
Süßwasser
PNEC 36,6 mg/kg dw
Umwelt - Meerwasser PNEC 0,8 mg/kg dw
Umwelt - Boden PNEC 1,73 mg/kg dw
Umwelt -
Abwasserbehandlungsanlag
e
PNEC 200 mg/l
Umwelt - oral (Futter) PNEC 89 mg/kg feed
Verbraucher Mensch - dermal Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 20 mg/kg bw/d
Verbraucher Mensch - Inhalation Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 93 mg/m3
Verbraucher Mensch - oral Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 2 mg/kg bw/d
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - dermal Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 40 mg/kg bw/d
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - Inhalation Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 156 mg/m3
8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden.
Falls dies nicht ausreicht, um die Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) zu halten, ist ein geeigneter Atemschutz zu tragen.
Gilt nur, wenn hier Expositionsgrenzwerte aufgeführt sind.
Geeignete Beurteilungsmethoden zur Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen umfassen messtechnische und
nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden.
Solche werden beschrieben durch z.B. BS EN 14042, TRGS 402 (Deutschland).
BS EN 14042 "Arbeitsplatzatmosphäre. Leitfaden für die Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer
und biologischer Arbeitsstoffe".
TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen - Inhalative Exposition".
8.2.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
Augen-/Gesichtsschutz:
Schutzbrille (EN 166) dichtschließend mit Seitenschildern, bei Gefahr von Spritzern.
Je nach Arbeitsgang.
Gesichtsschutz (EN 166)
Hautschutz - Handschutz:
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374).
Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk (EN 374).
Schutzhandschuhe aus Naturlatex (EN 374).
Schutzhandschuhe aus Nitril (EN 374)
Schutzhandschuhe aus PVC (EN 374)
Mindestschichtstärke in mm:
>= 0,5
Permeationszeit (Durchbruchzeit) in Minuten:
>= 480
Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 16523-1 wurden nicht unter Praxisbedingungen durchgeführt.
Es wird eine maximale Tragezeit, die 50% der Durchbruchzeit entspricht, empfohlen.
Handschutzcreme empfehlenswert.
Hautschutz - Sonstige Schutzmaßnahmen:
Arbeitsschutzkleidung (z.B. Sicherheitsschuhe EN ISO 20345, langärmelige Arbeitskleidung).
Atemschutz:
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