Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 05.02.2015 / 0010
Ersetzt Fassung vom / Version: 13.10.2014 / 0009
Gültig ab: 05.02.2015
PDF-Druckdatum: 06.02.2015
Glanz Spruehwachs 400 mL
Art.: 1647
Die Fracht erfolgt nicht als Massengut sondern als Stückgut, daher nicht zutreffend.
Mindermengenregelungen werden hier nicht beachtet.
Gefahrennummer sowie Verpackungscodierung auf Anfrage.
Sondervorschriften (special provisions) beachten.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
Einstufung und Kennzeichnung siehe Abschnitt 2.
Beschränkungen beachten:
Berufsgenossenschaftliche/arbeitsmedizinische Vorschriften beachten.
Jugendarbeitsschutzgesetz beachten (Deutsche Vorschrift).
Störfallverordnung beachten.
Richtlinie 2010/75/EU (VOC): 47,61 %
Richtlinie 2010/75/EU (VOC): 366,3 g/l
VbF (Österreich):
Entfällt
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): 2
Selbsteinstufung: Ja (VwVwS)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist für Gemische nicht vorgesehen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Diese Angaben beziehen sich auf das Produkt im Anlieferzustand.
Lagerklasse nach TRGS 510: 2 B
Überarbeitete Abschnitte: 2, 3, 5, 8, 9, 11, 12, 14, 15
Einstufung und verwendete Verfahren zur Ableitung der Einstufung des Gemisches gemäß der
Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP):
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 (CLP)
Verwendete Bewertungsmethode
Eye Irrit. 2, H319 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
Aquatic Chronic 3, H412 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
Aerosol 1, H222 Einstufung aufgrund von Testdaten.
Asp. Tox. 1, H304 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
Aerosol 1, H229 Einstufung aufgrund von Testdaten.
Nachfolgende Sätze stellen die ausgeschriebenen R-Sätze / H-Sätze, Gefahrenklasse-Code (GHS/CLP) der Ingredienten (benannt in Abschnitt
2 und 3) dar.
10 Entzündlich.
38 Reizt die Haut.
41 Gefahr ernster Augenschäden.
51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Eye Irrit. — Augenreizung
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