Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 05.02.2015 / 0010
Ersetzt Fassung vom / Version: 13.10.2014 / 0009
Gültig ab: 05.02.2015
PDF-Druckdatum: 06.02.2015
Glanz Spruehwachs 400 mL
Art.: 1647
Ergebnisse der PBT-
und vPvB-Beurteilung:
Kein PBT-Stoff, Kein
vPvB-Stoff
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen
auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2001/118/EG, 2001/119/EG, 2001/573/EG)
16 05 04 gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
Empfehlung:
Örtlich behördliche Vorschriften beachten
Noch gefüllte Aerosoldosen zur Problemabfallsammlung bringen.
Restentleerte Aerosoldosen zur Wertstoffsammlung bringen.
Zu Problemstoffsammelstelle bringen.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten
Empfehlung:
Ungereinigte Behälter nicht durchlöchern, zerschneiden oder schweißen.
15 01 04 Verpackungen aus Metall
15 01 10 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeine Angaben
UN-Nummer: 1950
Straßen- / Schienentransport (GGVSEB/ADR/RID)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
UN 1950 DRUCKGASPACKUNGEN
Transportgefahrenklassen: 2.1
Verpackungsgruppe: -
Klassifizierungscode: 5F
LQ (ADR 2013): 1 L
LQ (ADR 2009): 2
Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Tunnelbeschränkungscode: D
Beförderung mit Seeschiffen (GGVSee/IMDG-Code)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
AEROSOLS
Transportgefahrenklassen: 2.1
Verpackungsgruppe: -
EmS: F-D, S-U
Meeresschadstoff (Marine Pollutant): n.a.
Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Beförderung mit Flugzeugen (IATA)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Aerosols, flammable
Transportgefahrenklassen: 2.1
Verpackungsgruppe: -
Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Mit der Beförderung gefährlicher Güter beschäftigte Personen müssen unterwiesen sein.
Vorschriften für die Sicherung sind von allen an der Beförderung beteiligten Personen zu beachten.
Vorkehrungen zur Vermeidung von Schadensfällen sind zu treffen.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
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