Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 08.09.2015 / 0011
Ersetzt Fassung vom / Version: 03.08.2015 / 0010
Tritt in Kraft ab: 08.09.2015
PDF-Druckdatum: 08.09.2015
KUPFER-SPRAY 250 mL
Art.: 1520
Vorschriften für die Sicherung sind von allen an der Beförderung beteiligten Personen zu beachten.
Vorkehrungen zur Vermeidung von Schadensfällen sind zu treffen.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Die Fracht erfolgt nicht als Massengut sondern als Stückgut, daher nicht zutreffend.
Mindermengenregelungen werden hier nicht beachtet.
Gefahrennummer sowie Verpackungscodierung auf Anfrage.
Sondervorschriften (special provisions) beachten.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
Einstufung und Kennzeichnung siehe Abschnitt 2.
Beschränkungen beachten:
Berufsgenossenschaftliche/arbeitsmedizinische Vorschriften beachten.
Jugendarbeitsschutzgesetz beachten (Deutsche Vorschrift).
Jugendarbeitsschutzverordnung beachten (ArGV 5, SR 822.115, Schweiz).
Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche beachten (SR 822.115.2, Schweiz).
Störfallverordnung beachten.
Richtlinie 2010/75/EU (VOC): < 87,5 %
Richtlinie 2010/75/EU (VOC): < 586 g/l
VOC (CH): 0,152 kg/250 ml
MAK/BAT:
Siehe Abschnitt 8.
Chemikalienverordnung, ChemV beachten (SR 813.11, Schweiz).
Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV beachten (SR 814.81, Schweiz).
Luftreinhalte-Verordnung, LRV beachten (SR 814.318.142.1, Schweiz).
Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) beachten (SR 814.012, Schweiz).
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): 2
Selbsteinstufung: Ja (VwVwS)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist für Gemische nicht vorgesehen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Lagerklasse nach TRGS 510: 2 B
Überarbeitete Abschnitte: 1 - 16
Diese Angaben beziehen sich auf das Produkt im Anlieferzustand.
Einweisung/Schulung der Mitarbeiter für den Umgang mit Gefahrstoffen erforderlich.
Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrgütern erforderlich.
Einstufung und verwendete Verfahren zur Ableitung der Einstufung des Gemisches gemäß der
Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP):
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 (CLP)
Verwendete Bewertungsmethode
Asp. Tox. 1, H304 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
STOT SE 3, H336 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
Aquatic Acute 1, H400 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
Aquatic Chronic 2, H411 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
Aerosol 1, H222 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
Aerosol 1, H229 Einstufung gemäß Berechnungsverfahren.
Nachfolgende Sätze stellen die ausgeschriebenen H-Sätze, Gefahrenklasse-Code (GHS/CLP) der Ingredienten (benannt in
Abschnitt 2 und 3) dar.
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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