Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 21.08.2015 / 0017
Ersetzt Fassung vom / Version: 24.04.2015 / 0016
Tritt in Kraft ab: 21.08.2015
PDF-Druckdatum: 24.08.2015
Scheiben-Reiniger-Super-Konzentrat 250 mL
Art.: 1519
Index
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EINECS, ELINCS, NLP
500-234-8 (NLP)
CAS
68891-38-3
% Bereich
10-20
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Skin Irrit. 2, H315
Eye Dam. 1, H318
Aquatic Chronic 3, H412
Sulfonsäuren, C14-17-sec-Alkan-, Natriumsalze Stoff mit spezifischen Konz.grenzwert(en) gem. REACh-
Registr.
Registrierungsnr. (REACH)
01-2119489924-20-XXXX
Index
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EINECS, ELINCS, NLP
307-055-2
CAS
97489-15-1
% Bereich
1-10
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Acute Tox. 4, H302
Skin Irrit. 2, H315
Eye Dam. 1, H318
Docusatnatrium
Registrierungsnr. (REACH)
--
Index
---
EINECS, ELINCS, NLP
209-406-4
CAS
577-11-7
% Bereich
1-5
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Flam. Liq. 3, H226
Skin Irrit. 2, H315
Eye Dam. 1, H318
Text der H-Sätze und Einstufungs-Kürzel (GHS/CLP) siehe Abschnitt 16.
Die in diesem Abschnitt genannten Stoffe sind mit Ihrer tatsächlichen, zutreffenden Einstufung genannt!
Das bedeutet bei Stoffen, welche in Anhang VI Tabelle 3.1/3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gelistet sind, wurden alle
evtl. dort genannten Anmerkungen für die hier genannte Einstufung berücksichtigt.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen
Person aus Gefahrenbereich entfernen.
Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.),
Arzt konsultieren.
Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen.
Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, sofort Arzt rufen, Datenblatt bereithalten.
Unverletztes Auge schützen.
Augenärztliche Nachkontrolle
Verschlucken
Mund gründlich mit Wasser spülen.
Viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11. zu finden bzw. bei den Aufnahmewegen unter Abschnitt
4.1.
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Vergiftungssymptome erst nach längerer Zeit/nach mehreren Stunden auftreten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
n.g.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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