Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 21.08.2015 / 0011
Ersetzt Fassung vom / Version: 30.07.2015 / 0010
Tritt in Kraft ab: 21.08.2015
PDF-Druckdatum: 26.08.2015
Motorbike Multi-Spray 200 mL
Art.: 1513
Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane,
Aromaten (2-25%)
Registrierungsnr. (REACH)
01-2119473977-17-XXXX
Index
---
EINECS, ELINCS, NLP
919-164-8 (REACH-IT List-No.)
CAS
---
% Bereich
1-5
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 3, H412
STOT RE 1, H372 (Zentrales Nervensystem) (inhalativ)
Benzol, C9-13-Alkylderivate, Destillationsrückstände, sulfoniert,
Calciumsalze
Registrierungsnr. (REACH)
--
Index
---
EINECS, ELINCS, NLP
307-593-8
CAS
97675-24-6
% Bereich
1-2,5
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Skin Sens. 1, H317
Kohlendioxid Stoff, für den ein EU-Expositionsgrenzwert gilt
Registrierungsnr. (REACH)
--
Index
---
EINECS, ELINCS, NLP
204-696-9
CAS
124-38-9
% Bereich
1-2,5
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
---
Text der H-Sätze und Einstufungs-Kürzel (GHS/CLP) siehe Abschnitt 16.
Die in diesem Abschnitt genannten Stoffe sind mit Ihrer tatsächlichen, zutreffenden Einstufung genannt!
Das bedeutet bei Stoffen, welche in Anhang VI Tabelle 3.1/3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gelistet sind, wurden alle
evtl. dort genannten Anmerkungen für die hier genannte Einstufung berücksichtigt.
Ist z. B. für einen Kohlenwasserstoff die Anmerkung P anzuwenden, so wurde dies für die hier genannte Einstufung bereits berücksichtigt.
Zitat: "Anmerkung P - Die Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Stoff
weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) enthält."
Ebenso wurde Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) beachtet und für die hier genannte Einstufung bereits
berücksichtigt.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen
Person aus Gefahrenbereich entfernen.
Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Bei Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Hautkontakt
Mit viel Wasser gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt
konsultieren.
Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen.
Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken
Üblicherweise kein Aufnahmeweg.
Mund gründlich mit Wasser spülen.
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzt aufsuchen.
Aspirationsgefahr
Bei Erbrechen, Kopf tief halten damit der Mageninhalt nicht in die Lungen gelangt.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11. zu finden bzw. bei den Aufnahmewegen unter Abschnitt
4.1.
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