Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 12.02.2014 / 0008
Ersetzt Fassung vom / Version: 04.02.2013 / 0007
Gültig ab: 12.02.2014
PDF-Druckdatum: 26.02.2014
Scheiben-Reiniger-Schaum 300 mL Art.: 1512
n.a.
3.2 Gemisch
Ethanol
Registrierungsnr. (REACH)
--
Index
603-002-00-5
EINECS, ELINCS, NLP
200-578-6
CAS
CAS 64-17-5
% Bereich
10-20
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG
Leichtentzündlich, F, R11
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Flam. Liq. 2, H225
Eye Irrit. 2, H319
Ammoniak Stoff, für den ein EG-Expositionsgrenzwert gilt
Registrierungsnr. (REACH)
--
Index
007-001-01-2
EINECS, ELINCS, NLP
215-647-6
CAS
CAS 1336-21-6
% Bereich
0,1-<1
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG
Ätzend, C, R34
Umweltgefährlich, N, R50
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Skin Corr. 1B, H314
Aquatic Acute 1, H400 (M=1)
Text der R-Sätze / H-Sätze und Einstufungs-Kürzel (GHS/CLP) siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen
Person aus Gefahrenbereich entfernen.
Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.),
Arzt konsultieren.
Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen.
Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken
Üblicherweise kein Aufnahmeweg.
Mund gründlich mit Wasser spülen.
Kein Erbrechen herbeiführen, viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11. zu finden bzw. bei den Aufnahmewegen unter Abschnitt
4.1.
Es können auftreten:
Reizung der Augen
Reizung der Atemwege
Husten
Kopfschmerzen
Übelkeit
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Vergiftungssymptome erst nach längerer Zeit/nach mehreren Stunden auftreten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
n.g.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
CO2
Löschpulver
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