Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 12.02.2014 / 0008
Ersetzt Fassung vom / Version: 04.02.2013 / 0007
Gültig ab: 12.02.2014
PDF-Druckdatum: 26.02.2014
Scheiben-Reiniger-Schaum 300 mL Art.: 1512
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Gefahrenhinweis
Aerosol 1 H222-Extrem entzündbares Aerosol.
Aerosol 1 H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung
bersten.
2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen)
F+,Hochentzündlich
2.2 Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahr
Gefahrenhinweis
H222-Extrem entzündbares Aerosol. H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention
P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211-Nicht gegen
offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251-Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Lagerung
P410+P412-Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung
(EG) 1907/2006.
Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG)
1907/2006.
Verordnung (EG) Nr. 648/2004
5 % und darüber, jedoch weniger als 15 %
aliphatische Kohlenwasserstoffe
unter 5 %
anionische Tenside
Duftstoffe
LIMONENE
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Aerosol
3.1 Stoff
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