Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 22.06.2017 / 0016
Ersetzt Fassung vom / Version: 25.04.2017 / 0015
Tritt in Kraft ab: 22.06.2017
PDF-Druckdatum: 15.02.2021
Motorbike Cleaner
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
Beschränkungen beachten:
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Richtlinie 2010/75/EU (VOC): ~ 7 %
Richtlinie 2010/75/EU (VOC): ~ 75,3 g/l
Verordnung (EG) Nr. 648/2004
unter 5 %
amphotere Tenside
anionische Tenside
Phosphate
Duftstoffe
LIMONENE
Nationale Vorschriften/Verordnungen für die Einhaltung von Höchstmengen bzgl. Phosphaten bzw. Phosphorverbindungen sind zu beachten
und einzuhalten.
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): 1
Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG beachten (Deutschland).
Lagerklasse nach TRGS 510:
10-13 die Zuordnung der Lagerklasse ist optional
VbF (Österreich):
Entfällt
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist für Gemische nicht vorgesehen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Überarbeitete Abschnitte: 15
Einstufung und verwendete Verfahren zur Ableitung der Einstufung des Gemisches gemäß der
Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP):
Entfällt
Nachfolgende Sätze stellen die ausgeschriebenen H-Sätze, Gefahrenklasse-Code (GHS/CLP) der Ingredienten (benannt in Abschnitt 2 und 3)
dar.
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Flam. Liq. — Entzündbare Flüssigkeiten
Eye Irrit. — Augenreizung
Skin Irrit. — Reizwirkung auf die Haut
Eye Dam. — Schwere Augenschädigung
Eventuell in diesem Dokument verwendete Abkürzungen und Akronyme:
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