Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 13.08.2015 / 0011
Ersetzt Fassung vom / Version: 22.05.2015 / 0010
Tritt in Kraft ab: 13.08.2015
PDF-Druckdatum: 13.08.2015
Motorbike Chain Lube 250 mL
Art.: 1508
Pentan
Anwendungsgebiet Expositionsweg /
Umweltkompartiment
Auswirkung auf die
Gesundheit
Deskriptor Wert Einheit Bemerkun
g
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - dermal Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 432 mg/kg
bw/day
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - Inhalation Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 3000 mg/m3
Verbraucher Mensch - dermal Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 214 mg/kg
bw/day
Verbraucher Mensch - Inhalation Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 643 mg/m3
Verbraucher Mensch - oral Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 214 mg/kg
bw/day
Umwelt - Wasser PNEC 0,23 mg/l
Umwelt - Sediment PNEC 1,2 mg/kg
Umwelt - Boden PNEC 0,55 mg/kg
Umwelt -
Abwasserbehandlungsanlage
DNEL 3,6 mg/l
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <5% n-Hexan
Anwendungsgebiet Expositionsweg /
Umweltkompartiment
Auswirkung auf die
Gesundheit
Deskriptor Wert Einheit Bemerkun
g
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - dermal Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 300 mg/kg
bw/day
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - Inhalation Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 2035 mg/m3
Verbraucher Mensch - dermal Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 149 mg/kg
bw/day
Verbraucher Mensch - Inhalation Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 608 mg/m3
Verbraucher Mensch - oral Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 699 mg/kg
bw/day
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - dermal Langzeit, systemische
Effekte
DNEL 773 mg/kg
bw/day
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden.
Falls dies nicht ausreicht, um die Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) zu halten, ist ein geeigneter Atemschutz zu tragen.
Gilt nur, wenn hier Expositionsgrenzwerte aufgeführt sind.
8.2.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
Augen-/Gesichtsschutz:
Schutzbrille dichtschließend mit Seitenschildern (EN 166).
Hautschutz - Handschutz:
Lösemittelbeständige Schutzhandschuhe (EN 374).
Gegebenenfalls
Schutzhandschuhe aus Nitril (EN 374)
Mindestschichtstärke in mm:
>= 0,3
Permeationszeit (Durchbruchzeit) in Minuten:
< 480
Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 374 Teil 3 wurden nicht unter Praxisbedingungen durchgeführt.
Es wird eine maximale Tragezeit, die 50% der Durchbruchzeit entspricht, empfohlen.
Handschutzcreme empfehlenswert.
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