Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 13.08.2015 / 0011
Ersetzt Fassung vom / Version: 22.05.2015 / 0010
Tritt in Kraft ab: 13.08.2015
PDF-Druckdatum: 13.08.2015
Motorbike Chain Lube 250 mL
Art.: 1508
Notrufnummer der Gesellschaft:
+49 (0) 700 / 24 112 112 (LMR)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Gefahrenhinweis
Skin Irrit. 2 H315-Verursacht Hautreizungen.
Asp. Tox. 1 H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die
Atemwege tödlich sein.
STOT SE 3 H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit
verursachen.
Aquatic Chronic 2 H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger
Wirkung.
Aerosol 1 H222-Extrem entzündbares Aerosol.
Aerosol 1 H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung
bersten.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahr
H315-Verursacht Hautreizungen. H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411-Giftig für Wasserorganismen, mit
langfristiger Wirkung. H222-Extrem entzündbares Aerosol. H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211-Nicht gegen
offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251-Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261-Einatmen von
Dampf oder Aerosol vermeiden. P271-Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280-Schutzhandschuhe tragen.
P312-Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P405-Unter Verschluss aufbewahren. P410+P412-Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen.
P501-Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
Pentan
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <5% n-Hexan
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung
(EG) 1907/2006.
Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG)
1907/2006.
Seite 2 von 18