Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 21.11.2013 / 0004
Ersetzt Fassung vom / Version: 02.07.2012 / 0003
Gültig ab: 21.11.2013
PDF-Druckdatum: 21.11.2013
Cockpit-Pflege citrus 300 ML Art.: 1599
EINECS, ELINCS, NLP
918-167-1 (REACH-IT List-No.)
CAS
CAS ---
% Bereich
10-<25
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG
Umweltgefährlich, R53
Gesundheitsschädlich, Xn, R65
R66
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Flam. Liq. 3, H226
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 4, H413
Ethanol
Registrierungsnr. (REACH)
--
Index
603-002-00-5
EINECS, ELINCS, NLP
200-578-6
CAS
CAS 64-17-5
% Bereich
1-10
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG
Leichtentzündlich, F, R11
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Flam. Liq. 2, H225
Eye Irrit. 2, H319
Text der R-Sätze / H-Sätze und Einstufungs-Kürzel (GHS/CLP) siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen
Person aus Gefahrenbereich entfernen.
Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.),
Arzt konsultieren.
Augenkontakt
Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Datenblatt mitführen.
Verschlucken
Sofort Arzt rufen, Datenblatt bereithalten.
Kein Erbrechen herbeiführen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11. zu finden bzw. bei den Aufnahmewegen unter Abschnitt
4.1.
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Vergiftungssymptome erst nach längerer Zeit/nach mehreren Stunden auftreten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
n.g.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Wassersprühstrahl
CO2
Löschpulver
Schaum
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können sich bilden:
Kohlenoxide
Toxische Pyrolyseprodukte.
Explosionsgefahr bei längerer Erhitzung.
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