Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 06.10.2015 / 0009
Ersetzt Fassung vom / Version: 21.08.2015 / 0008
Tritt in Kraft ab: 06.10.2015
PDF-Druckdatum: 06.10.2015
Lack-Reiniger 500 mL
Art.: 1486
Mobilität im Boden: k.D.v.
Ergebnisse der PBT-
und vPvB-Beurteilung:
k.D.v.
Andere schädliche
Wirkungen:
k.D.v.
Sonstige Angaben: AOX Gemäß der Rezeptur
keine AOX enthalten.
Kohlenwasserstoffe, C11-C13, Isoalkane, <2% Aromaten
Toxizität / Wirkung Endpunkt Zeit Wert Einheit Organismus Prüfmethode Bemerkung
Toxizität, Fische: LL50 96h >1000 mg/l Oncorhynchus
mykiss
OECD 203
(Fish, Acute
Toxicity Test)
Toxizität, Fische: NOELR 28d 0,32 mg/l Oncorhynchus
mykiss
QSAR
Toxizität, Daphnien: EL50 48h >1000 mg/l Daphnia magna OECD 202
(Daphnia sp.
Acute
Immobilisation
Test)
Toxizität, Algen: NOELR 72h 1000 mg/l Pseudokirchneriell
a subcapitata
OECD 201
(Alga, Growth
Inhibition Test)
Toxizität, Algen: ErL50 72h >1000 mg/l Pseudokirchneriell
a subcapitata
OECD 201
(Alga, Growth
Inhibition Test)
Persistenz und
Abbaubarkeit:
28d 31 % OECD 301 F
(Ready
Biodegradability -
Manometric
Respirometry
Test)
Nicht leicht aber inhärent
abbaubar.
Ergebnisse der PBT-
und vPvB-Beurteilung:
Kein PBT-Stoff, Kein
vPvB-Stoff
Wasserlöslichkeit: Unlöslich
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen
auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2014/955/EU)
12 01 20 gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
13 02 05 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
Empfehlung:
Von der Entsorgung über das Abwasser ist abzuraten.
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage.
Zum Beispiel auf geeigneter Deponie ablagern.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
15 01 04 Verpackungen aus Metall
Behälter vollständig entleeren.
Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Seite 9 von 13