Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 06.10.2015 / 0009
Ersetzt Fassung vom / Version: 21.08.2015 / 0008
Tritt in Kraft ab: 06.10.2015
PDF-Druckdatum: 06.10.2015
Lack-Reiniger 500 mL
Art.: 1486
Mechanisch aufnehmen und gem. Abschnitt 13 entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante Angaben.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1 Allgemeine Empfehlungen
Für gute Raumlüftung sorgen.
Staubbildung vermeiden.
Staub/Rauch/Nebel nicht einatmen.
Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Essen, Trinken, Rauchen sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten.
Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten.
Bei Staubentwicklung:
Ggf. Absaugmaßnahmen am Arbeitsplatz oder an den Verarbeitungsmaschinen erforderlich.
7.1.2 Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern.
Produkt nur in Originalverpackungen und geschlossen lagern.
Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
Brandklasse:
B
Geeignete Behälter:
PE
Stahl
Vor Frost schützen.
Vor Sonneneinstrahlung sowie Wärmeeinwirkung schützen.
Nur bei Temperaturen von 15°C bis 25°C lagern.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
AGW des Gesamt-Lösemittel-Kohlenwasserstoff Anteils des Gemisches (RCP-Methode gemäß der Deutschen TRGS 900, Nr. 2.9):
600 mg/m3
Chem. Bezeichnung
Kohlenwasserstoffe, C11-C13, Isoalkane, <2% Aromaten
%Bereich:10-<20
AGW: 600 mg/m3 Spb.-Üf.: 2(II) ---
Überwachungsmethoden: - Draeger - Hydrocarbons 2/a (81 03 581)
- Draeger - Hydrocarbons 0,1%/c (81 03 571)
- Compur - KITA-187 S (551 174)
BGW: --- Sonstige Angaben: AGS, (AGW gem. RCP-
Methode, TRGS 900, 2.9)
Chem. Bezeichnung
Kohlenwasserstoffe, C11-C13, Isoalkane, <2% Aromaten
%Bereich:10-<20
MAK-Tmw / TRK-Tmw: 200 ppm MAK-Kzw / TRK-Kzw: --- MAK-Mow: ---
Überwachungsmethoden: - Draeger - Hydrocarbons 2/a (81 03 581)
- Draeger - Hydrocarbons 0,1%/c (81 03 571)
- Compur - KITA-187 S (551 174)
BGW: --- Sonstige Angaben: ---
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