Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 19.11.2015 / 0011
Ersetzt Fassung vom / Version: 21.08.2015 / 0010
Tritt in Kraft ab: 19.11.2015
PDF-Druckdatum: 23.11.2015
DIESEL HT 5W40 5 L
Art.: 1332
Toxizität, Daphnien: NOEC/NO
EL
21d 10 mg/l Daphnia magna OECD 211
(Daphnia magna
Reproduction
Test)
Toxizität, Daphnien: EL50 48h >10000 mg/l Daphnia magna OECD 202
(Daphnia sp.
Acute
Immobilisation
Test)
Toxizität, Algen: NOEC/NO
EL
72h >=100 mg/l Pseudokirchneriell
a subcapitata
OECD 201
(Alga, Growth
Inhibition Test)
Persistenz und
Abbaubarkeit:
OECD 301 B
(Ready
Biodegradability -
Co2 Evolution
Test)
Nicht leicht biologisch
abbaubar
Persistenz und
Abbaubarkeit:
28d 46 % OECD 301 B
(Ready
Biodegradability -
Co2 Evolution
Test)
Bioakkumulationspotenzi
al:
Log Kow >6 Ein nennenswertes
Bioakkumulationspotential
ist zu erwarten (LogPow
> 3).
Ergebnisse der PBT-
und vPvB-Beurteilung:
Kein PBT-Stoff, Kein
vPvB-Stoff
Bakterientoxizität: NOEC/NO
EL
10min >1,93 mg/l DIN 38412 T.8
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Getränkte verunreinigte Putzlappen, Papier oder anderes organisches Material stellt eine Brandgefahr dar und muß kontrolliert gesammelt und
entsorgt werden.
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen
auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2014/955/EU)
13 02 05 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
Empfehlung:
Von der Entsorgung über das Abwasser ist abzuraten.
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Zum Beispiel auf geeigneter Deponie ablagern.
Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
15 01 04 Verpackungen aus Metall
Behälter vollständig entleeren.
Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeine Angaben
UN-Nummer: n.a.
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