Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 19.11.2015 / 0011
Ersetzt Fassung vom / Version: 21.08.2015 / 0010
Tritt in Kraft ab: 19.11.2015
PDF-Druckdatum: 23.11.2015
DIESEL HT 5W40 5 L
Art.: 1332
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Bei Entweichung größerer Mengen eindämmen.
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Eindringen in das Oberflächen- sowie Grundwasser als auch in den Boden vermeiden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Universalbindemittel) aufnehmen und gem. Abschnitt 13 entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante Angaben.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1 Allgemeine Empfehlungen
Für gute Raumlüftung sorgen.
Essen, Trinken, Rauchen sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten.
Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten.
Ggf. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Nicht auf Temperaturen in der Nähe des Flammpunktes erwärmen.
7.1.2 Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern.
Produkt nur in Originalverpackungen und geschlossen lagern.
Vor Feuchtigkeit geschützt und geschlossen lagern.
Vor Sonneneinstrahlung sowie Wärmeeinwirkung schützen.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Chem. Bezeichnung
Mineralölnebel
%Bereich:
AGW: 5 mg/m3 (TLV-ACGIH) Spb.-Üf.: 10 mg/m3 (TLV-ACGIH) ---
Überwachungsmethoden: - Draeger - Oil 10/a-P (67 28 371)
- Draeger - Oil Mist 1/a (67 33 031)
BGW: --- Sonstige Angaben: ---
Chem. Bezeichnung
Mineralölnebel
%Bereich:
MAK-Tmw / TRK-Tmw: 5 mg/m3 (TLV-ACGIH) MAK-Kzw / TRK-Kzw: 10 mg/m3 (TLV-ACGIH) MAK-Mow: ---
Überwachungsmethoden: - Draeger - Oil 10/a-P (67 28 371)
- Draeger - Oil Mist 1/a (67 33 031)
BGW: --- Sonstige Angaben: ---
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion. | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung -
Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie (I, II) für Kurzzeitwerte. "= =" = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die lokale Wirkung
grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) = Resorptiv wirksame Stoffe. | BGW = Biologischer Grenzwert.
Probennahmezeitpunkt: a) keine Beschränkung, b) Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei Langzeitexposition: nach mehreren
vorangegangenen Schichten, d) vor nachfolgender Schicht, e) nach Expositionsende: ... Stunden. | Sonstige Angaben: ARW =
Arbeitsplatzrichtwert, H = hautresorptiv. Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung von AGW u. BGW nicht befürchtet zu
werden. Z = Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden (s. Nr 2.7 TRGS
900). Sa = Atemwegssensibilisierend. Sh = Hautsensibilisierend. Sah = Atemwegs- und hautsensibilisierend. DFG = Deutsche
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