Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 15.10.2018 / 0015
Ersetzt Fassung vom / Version: 22.11.2016 / 0014
Tritt in Kraft ab: 15.10.2018
PDF-Druckdatum: 16.10.2018
THT-MOTOROIL 15W40 5 L
Art.: 1096
Spezifische Zielorgan-Toxizität -
einmalige Exposition (STOT-
SE):
k.D.v.
Spezifische Zielorgan-Toxizität -
wiederholte Exposition (STOT-
RE):
k.D.v.
Aspirationsgefahr: k.D.v.
Symptome: k.D.v.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Eventuell weitere Informationen über Umweltauswirkungen siehe Abschnitt 2.1 (Einstufung).
THT-MOTOROIL 15W40 5 L
Art.: 1096
Toxizität / Wirkung Endpunkt Zeit Wert Einheit Organismus Prüfmethode Bemerkung
12.1. Toxizität, Fische: k.D.v.
12.1. Toxizität,
Daphnien:
k.D.v.
12.1. Toxizität, Algen: k.D.v.
12.2. Persistenz und
Abbaubarkeit:
k.D.v.
12.3.
Bioakkumulationspotenzi
al:
k.D.v.
12.4. Mobilität im Boden: k.D.v.
12.5. Ergebnisse der
PBT- und vPvB-
Beurteilung:
k.D.v.
12.6. Andere schädliche
Wirkungen:
k.D.v.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Getränkte verunreinigte Putzlappen, Papier oder anderes organisches Material stellt eine Brandgefahr dar und muß kontrolliert gesammelt und
entsorgt werden.
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen
auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2014/955/EU)
13 02 05 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
Empfehlung:
Von der Entsorgung über das Abwasser ist abzuraten.
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Stofflicher Verwertung zuführen.
Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
15 01 04 Verpackungen aus Metall
Behälter vollständig entleeren.
Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Seite 8 von 13