Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 19.12.2013 / 0010
Ersetzt Fassung vom / Version: 21.06.2011 / 0009
Gültig ab: 19.12.2013
PDF-Druckdatum: 19.12.2013
Start Fix 200 mL Art.: 1085
Siehe Abschnitt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante Angaben.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1 Allgemeine Empfehlungen
Für gute Raumlüftung sorgen.
Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Ggf. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Nicht auf heißen Oberflächen anwenden.
Essen, Trinken, Rauchen, sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten.
Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten.
Arbeitsverfahren gemäß Betriebsanweisung anwenden.
7.1.2 Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Für Unbefugte unzugänglich aufbewahren.
Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern.
Produkt nur in Originalverpackungen und geschlossen lagern.
Sondervorschriften für Aerosole beachten!
TRG 300 beachten.
Vor Sonneneinstrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
An gut belüftetem Ort lagern.
Besondere Lagerbedingungen beachten (in Deutschland z.B. gem. Betriebssicherheitsverordnung).
7.3 Spezifische Endanwendungen
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
AGW des Gesamt-Lösemittel-Kohlenwasserstoff Anteils des Gemisches (RCP-Methode gemäß der Deutschen TRGS 900, Nr. 2.9):
1200 mg/m3
Chem. Bezeichnung
Diethylether
%Bereich:30-40
AGW: 400 ppm (1200 mg/m3) (AGW), 100 ppm (308
mg/m3) (EU)
Spb.-Üf.: 1(I) (AGW), 200 ppm (616 mg/m3) (EU) ---
BGW: --- Sonstige Angaben: DFG
Chem. Bezeichnung
Diethylether
%Bereich:30-40
MAK-Tmw / TRK-Tmw: 100 ppm (300 mg/m3) (MAK-
Tmw), 100 ppm (308 mg/m3) (EG)
MAK-Kzw / TRK-Kzw: 200 ppm (600 mg/m3) (2 x
30min. (Miw)) (MAK-Kzw), 200 ppm (616 mg/m3) (EG)
MAK-Mow: ---
BGW: --- Sonstige Angaben: ---
Chem. Bezeichnung
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <5% n-Hexan
%Bereich:10-<15
AGW: 1200 mg/m3 Spb.-Üf.: 2(II) ---
BGW: --- Sonstige Angaben: AGS, (AGW gem. RCP-
Methode, TRGS 900, 2.9)
Chem. Bezeichnung
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <5% n-Hexan
%Bereich:10-<15
MAK-Tmw / TRK-Tmw: 170 ml/m3 MAK-Kzw / TRK-Kzw: --- MAK-Mow: ---
BGW: --- Sonstige Angaben: ---
Chem. Bezeichnung
Propan
%Bereich:
AGW: 1000 ppm (1800 mg/m3) Spb.-Üf.: 4(II) ---
BGW: --- Sonstige Angaben: DFG
Seite 5 von 17