Operator Manual

SICHERHEITSREGELN
Die dieser Betriebsanleitung beigefügten Richtlinien für
die bestimmungs- und ordnungsgemäße Verwendung
von Flurförderzeugen sind den zuständigen Personen,
besonders
dem
Bedienungs-
und
Instand-
haltungspersonal
vor
der Arbeit mit bzw.
am
Schlepper
zur Kenntnis zu bringen.
Der Betrieber hat sicherzustellen, daß der Fahrer alle
Sicherheitsinformationen versteht.
Beachten Sie bitte die dort aufgeführten Richtlinien und
Sicherheitsregeln, z.B.:
- für den Betrieb von Industrieschleppern
- für Fahrwege und Arbeitsbereiche
- für den Fahrer (Rechte, Pflichten und
Verhaltensregeln),
- für Betrieb in Sonderbereichen
-
für
Ingangsetzen, Fahrbetrieb und Bremsen
- für Wartung und Reparatur
-
für
Routineinspektionen, jährliche UVV-Prüfung
- für die Entsorgung von Fett,
Öl
und Batterien
- für sonstige, zu vermeidende Risiken.
Sorgen
Sie
als
Betreiber
(Unternehmer)
oder
Verantwortlicher
für
die
Einhaltung der vorstehenden
Richtlinien und Sicherheitsregeln.
Bei der Einweisung des nach
VGB
36
geschulten Fahrers
sind
- die Besonderheiten des Schleppers (Pedale, Hebel
und
Schalter,
Richtungsanzeiger
und
Vorwärts-I
Rückwärtsfahrt-Schaltung)
- Sonderanbauteile
Besonderheiten des Betriebes
durch Schulung, Fahr-, Schalt- und Lenkübungen
so
lange zu trainieren, bis sie sicher beherrscht werden.
Bei vorschrifts- und zweckmäßigem Schleppereinsatz
ist
die Standsicherheit gewährleistet. Sollte der Schlepper
&
IM
FALLE 6'1.
DES
KIPPENS ,
bei zweckfremdem Einsatz oder einem Bedienungsfehler
einmal
kippen,
sind
unbedingt
die
nachstehenden
Verhaltensmaßregeln
zu
beachten.
Sicherheitsrelevante Begriffe
Mit den Signalbegriffen
GEFAHR,
ACHTUNG, VORSICHT
und
HINWEIS
wird
in
dieser
Betriebsanleitung
auf
besondere
Gefahren
oder
wichtige
Umstände
hingewiesen, die besondere Kennzeichnung erfordern:
&
GEFAHR! bedeutet, daß bei Nichtbeachtung
I
Lebensgefahr
besteht
bzw.
erheblicher
Sachschaden zu erwarten ist.
ACHTUNG! bedeutet, daß bei Nichtbeachtung
Personenschaden
bzw.
erheblicher
Sachschaden zu erwarten ist.
VORSICHT!
bedeutet, daß bei Nichtbeachtung
am
Material Beschädigung oder Zerstörung
zu
erwarten ist.
HINWEIS
bedeutet, daß auf technische Zusammenhänge
aufmerksam gemacht wird, weil sie zu beachten und
selbst für Fachkräfte nicht ohne weiteres ersichtlich sind.
/'~
~
~
ACHTUNG
Befolgen
Sie
diese
~
Verhaltensmaßnahmen
Nicht abspringen Festhalten
Füße
abstützen Gegenlehnen
22.cdr
INBETRIEBNAHME
Umgang
mit
Betriebsstoffen
Der Umgang
mit
Betriebsstoffen hat stets sachgemäß
und den Herstellervorschriften entsprechend
zu
erfolgen.
Betriebsstoffe
dürfen
nur
in
vorschriftsmäßigen
Behältern an vorgeschriebenen Lagerstellen gelagert
werden. Sie können brennbar sein, deshalb nicht mit
heißen
Gegenständen
oder
mit
offener
Flamme in
Berührung bringen.
Beim Auffüllen von Betriebsstoffen nur saubere
Gefäße
verwenden.
Bei Benutzen von Betriebsstoffen und Reinigungsmitteln
Sicherheits- und Entsorgungshinweise des Herstellers
beachten.
Ein Verschütten
ist
immer zu vermeiden. Verschüttete
Flüssigkeit
ist
sofort
mit
einem geeigneten Bindemittel
zu beseitigen und vorschriftsmäßig
zu
entsorgen.
Alte oder verschmutzte Betriebsmittel sind ebenfalls
vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Die gesetzlichen Vorschriften sind zu befolgen.
Vor Abschmierarbeiten, Filterwechsel oder Eingriffen in
das Hydrauliksystem
ist
die Umgebung des betreffenden
Teiles sorgfältig zu reinigen.
Ausgetauschte Ersatzteile müssen umweltgerecht ent-
sorgt werden.
ACHTUNG
Gefährlich
ist
das Eindringen der Hydraulik-
flüssigkeit unter Druck in die Haut,
z.B.
durch
Leckage.
Bei
derartigen
Verletzungen
ist
ärztliche Hilfe erforderlich.
&
ACHTUNG
I Unsachgemäßer Umgang mit Bremsflüssigkeit
gefährdet Gesundheit und Umwelt.
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