Operator Manual
Table Of Contents
- 1169 801 1500
- Vorwort
- Vorwort
- Einleitung
- Sicherheit
- Allgemeine Ansichten
- Verwendung
- Wartung
- Technische Beschreibung
- Vorwort
- Anhang
2 Sicherheit
Verwendung der Betriebsstoffe
Verwendung der Betriebsstoffe
Die Betriebsstoffe müssen immer gemäß
den vom Hersteller gelieferten Anweisungen
benutzt werden.
Die Betriebsstoffe dürfen nur in vorschriftsmä-
ßigen Behältern an den hierfür vorgesehenen
Stellen aufbewahrt werden. Da sie brenn-
bar sein können, dürfen sie nicht mit offenen
Flammen oder heißen Gegenständen in Be-
rührung kommen.
Beim Auffüllen von Betriebs
toffen nur saubere
Gefäße verwenden.
Die Angaben des Herstellers bezüglich der
Sicherheit und des Entsorgens von Betriebs-
stoffen und Reinigungsmitteln beachten
Das Verschütten von Betriebsstoffen vermei-
den. Bei Verschmutzungen des Bodens für
dessen Reinigung ein Bindemittel verwenden
und die Produkte ordnungsgemäß entsorgen
bzw. recyceln.
Alte oder verbrauchte Betriebsmittel müssen
vorschriftsmäßig entsorgt bzw. recycelt
werden.
Vor einer Schmierung, dem Austausch eines
Filters oder Arbeiten an der Hydraulik die
betroffenen Teile reinigen.
Gebrauchte Einzelteile müs
sen unter Einhal-
tung der Umweltschutzvorsc
hriften entsorgt
werden.
VORSICHT
Es ist gefährlich, wenn unter Druck austretende
Hydraulikflüssigkeit in die Haut eindringt.
Bei solchen Verletzungen ist sofort ein Arzt hinzu-
zuziehen.
VORSICHT
Falscher Umgang mit Kühlmitteln oder Kühlzusät-
zen ist gefährlich für Gesundheit und Umwelt.
Regelmäßige Generalinspektionen der Fahrzeuge
Der verantwortliche Techniker muss regelmä-
ßig eine Kontrolle des Fahrzeugs durchführen
oder diese von anderen durchführen lassen,
sodass mögliche Verschleißerscheinungen
mit Gefahrenpotenzial bereits in einem frühen
Stadium erkannt werden.
In Frankreich gelten die Anweisungen vom
25. Juni 1999 und vom 9. Juni 1993, außer
Kraft gesetzt und ersetzt durch die Anweisung
vom 1. März 2004, um den Umfang und die
Intervalle dieser Überprüfungen festzulegen.
In anderen Ländern, müssen die Generalin-
spektionen gemäß den lokal geltenden Ge-
setzen durchgeführt werden.
Niederhubwagen werden nicht als Zinkenver-
steller betrachtet, und regelmäßige Genera-
linspektionen sind nicht vorgeschrieben.
Wir empfehlen jedoch aus Sicherheitsgrün-
den, jedes Jahr eine Generalinspektion durch-
zuführen.
HINWEIS
Diese regelmässigen Generalinspektionen
müssen durch autorisierte Personen durch-
geführt werden. Die Ergebnisse der Inspek-
tionen müssen in einem Bericht dokumentiert
werden, der im Sicherheitsbuch abgeheftet
werden muss.
12 Betriebsanleitung – 1169 801 1500 DE – 05/2012