Information
Laserschutzhinweis
Showlaser Systeme sind bei ordnungsgemäßer Handhabung sicher. Bei falscher
Bedienung können Personen oder Sachen gefährdet werden.
Bitte beachten Sie daher unbedingt die jeweils geltenden Regelungen, insbesondere
die DIN EN 60825-1 sowie die Regelungen in der Berufsgenossenschaftlichen
Vorschrift V2.
Laserstrahlen sind aufgrund ihres geringen Abstrahlwinkels und der Gerichtetheit
(Kohärenz) grundsätzlich gefährlich. Insbesondere besteht die Gefahr von
Augenverletzungen bei unsachgemäßem Umgang. Unter allen Umständen ist ein
direkter Blick in den Strahl zu vermeiden wenn die maximal zulässigen
Bestrahlungswerte (MZB) überschritten werden.
Der unmittelbare Betreiber eines Lasersystems (Laserschutzbeauftragter) ist
verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb gemäß der Normen und muss
sicherstellen, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
International gilt die IEC 60825-1 (identisch mit DIN EN 60825-1) als anzuwendende
Lasernorm. Daneben gibt es länderspezifische Regelungen, die in Allgemeinen auf
diese Norm aufbauen.
In Deutschland ist die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift B2 (BGV B2) als
Ergänzung und Erklärung der DIN EN 60825-1 in diesem Sinne relevant.
Diese Vorschrift regelt auch das Erfordernis eines Laserschutzbeauftragten beim
Einsatz eines Lasersystems der Klassen 3b (5mW bis 500mW Ausgangsleistung)
und 4 (über 500mW Ausgangsleistung und alle nicht in anderen Klassen erfassten
Laser).
Gemäß dieser Regelungen ist auch ein Einsatz eines Lasersystems der zuständigen
Ordnungsbehörde anzuzeigen (im Allgemeinen dem Ordnungsamt bei öffentlichen
Veranstaltungen).
Hier können Sie die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift B2 (BGV B2)
herunterladen:
https://www.laserworld.com/de/support/download-bereich.html?func=fileinfo&id=111

