Safety data sheet

Seite: 6/8
Druckdatum: 22.05.2013
überarbeitet am: 22.05.2013
Version: 1
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Marder Vorreiniger
(Fortsetzung von Seite 5)
36.0.31
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11 Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität:
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Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
67-63-0 Isopropylalkohol
Oral LD50 5045 mg/kg (rat)
Dermal LD50 12800 mg/kg (rabbit)
Inhalativ LC50/4 h 30 mg/l (rat)
5989-27-5 (R)-(+)-Limonen
Oral LD50 4400 mg/kg (rat)
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Primäre Reizwirkung:
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an der Haut:
Keine Reizwirkung.
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am Auge:
Keine Reizwirkung.
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Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
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12 Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside
erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr.
648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die
zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte
oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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13 Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Kleine Mengen können mit reichlich Wasser verdünnt und weggespült werden. Größere Mengen sind
gemäß örtlicher behördlicher Vorschriften zu entsorgen.
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Europäisches Abfallverzeichnis
20 00 00 SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND
INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH
GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN
20 01 00 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
20 01 30 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen
(Fortsetzung auf Seite 7)
DE








