Safety data sheet

Seite: 3/8
Druckdatum: 22.05.2013
überarbeitet am: 22.05.2013
Version: 1
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Marder Abwehrspray
(Fortsetzung von Seite 2)
36.0.31
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Nicht anwendbar.
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
*
6
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht erforderlich.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
·
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
*
7
Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Behälter dicht geschlossen halten.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
·
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
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Zusammenlagerungshinweise:
Nicht erforderlich.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Keine.
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Empfohlene Lagertemperatur:
20 °C
·
Lagerklasse:
·
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
8
Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
56-81-5 Glycerin
MAK 50E mg/m³
vgl.Abschn.Xc
67-63-0 Isopropylalkohol
AGW 500 mg/m³, 200 ml/m³
2(II);DFG, Y
(Fortsetzung auf Seite 4)
DE