Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt Seite 6 / 12
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Handelsname: Vorbehandlungsspray / Marder-Duftmarkenentferner, Artikel-Nr. 16265
Überarbeitet am: 11. 08. 2017 Datum des Inkrafttretens: 14. 08. 2017
Version: 0009 Ersetzt Version: 0008
Biologische Grenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert Parameter Probenahme
67-63-0 Isopropanol Deutschland: TRGS
903, Blut
Deutschland: TRGS
903, Urin
25 mg/L
25 mg/L
Aceton
Aceton
Expositionsende bzw.
Schichtende
Expositionsende bzw.
Schichtende
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration
(Gas/Dampf/Aerosol/Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen
kann. Bei Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden!
Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz
von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten.
Bei Auftreten höherer Konzentrationen: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen.
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: Butylkautschuk - Schichtstärke: >= 0,7 mm
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): >= 240 min
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten
fernhalten. Nicht rauchen. Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Berührung mit den
Augen und der Haut vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht
außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
Arbeitsstätte mit einer Augendusche und einer Körperdusche (Notdusche) versehen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen: Form: Aerosol
Farbe: weißlich
Geruch: lösemittelartig
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar
pH-Wert: Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Keine Daten verfügbar
Siedebeginn und Siedebereich: nicht anwendbar