Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt Seite 4 / 12
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Handelsname: Vorbehandlungsspray / Marder-Duftmarkenentferner, Artikel-Nr. 16265
Überarbeitet am: 11. 08. 2017 Datum des Inkrafttretens: 14. 08. 2017
Version: 0009 Ersetzt Version: 0008
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen. Ferner können
entstehen: Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr.
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen und nach Möglichkeit aus der Gefahrenzone
ziehen.
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr
Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
Für ausreichende Lüftung sorgen. Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Explosionsgefahr!
Bei Freisetzung zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite,
Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür
vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13).
Umgebung gut nachreinigen.
Bei größeren Mengen: Mechanisch aufnehmen (beim Abpumpen Ex-Schutz beachten).
Zusätzliche Hinweise:
Explosionsgeschützte Geräte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.










