Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt Seite 11 / 12
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Handelsname: Vorbehandlungsspray / Marder-Duftmarkenentferner, Artikel-Nr. 16265
Überarbeitet am: 11. 08. 2017 Datum des Inkrafttretens: 14. 08. 2017
Version: 0009 Ersetzt Version: 0008
Passagier- und Frachtflugzeug :
Begrenzte Menge: Pack.Instr. Y203 - Max. Net Qty/Pkg. 30 kg G
Passagier- und Frachtflugzeug: Pack.Instr. 203 - Max. Net Qty/Pkg. 75 kg
Nur Frachtflugzeug: Pack.Instr. 203 - Max. Net Qty/Pkg. 150 kg
Sondervorschriften: A145 A167 A802
Emergency Response Guide-Code (ERG): 10L
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und
gemäß IBC-Code
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse: 2 B = Aerosole
Wassergefährdungsklasse: 1 = schwach wassergefährdend (Selbsteinstufung)
Störfallverordnung: Anhang I: Nummer 1.2.3.1 (P3a).
Technische Anleitung Luft: NK: 20-25%
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC): 22,8 Gew.-% = 665 g/L
Kennzeichnung der Verpackung bei einem Inhalt <= 125mL
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise: H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Sicherheitshinweise: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett
bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie
anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P261 Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen
über 50 °C/122 °F aussetzen.
P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.










