Certificate
Erklärung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe ("REACH")
Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung,
Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (kurz: "REACH") in Kraft.
REACH enthält folgende Regelungen:
1. Hersteller von Stoffen, Importeure von Stoffen als solche oder von Stoffen in Zubereitungen in
die Europäische Gemeinschaft (EG) und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) müssen diese
Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur ab 1. Juni 2008 registrieren, sofern sie in
Mengen von wenigstens 1 t/a hergestellt oder importiert werden und es sich nicht um Stoffe
handelt, die von der Registrierpflicht ausgenommen sind. Sog. "Phase-in-Stoffe", dies sind z. B.
Stoffe, die im Altstoffverzeichnis EINECS aufgeführt sind, konnten in der Zeit vom 1. Juni 2008 bis
1. Dezember 2008 vorregistriert werden. Vorregistrierte Stoffe müssen in Abhängigkeit von der
Herstell- bzw. lmportmenge erst zu späteren Zeitpunkten registriert werden.
2. Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen müssen dem Abnehmer entweder ein
Sicherheitsdatenblatt oder eine Sicherheitsinformation zur Verfügung stellen. In bestimmten Fällen
wird das Sicherheitsdatenblatt durch eine Anlage mit einschlägigen Expositionsszenarien ergänzt
("erweitertes Sicherheitsdatenblatt").
3. Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, die einen Stoff der sog. "Kandidatenliste" zu mehr
als 0,1 Masse-% je Erzeugnis enthalten, müssen an die professionellen Abnehmer - an Verbraucher
nach Aufforderung - ausreichende Informationen für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses,
mindestens aber den Namen des Stoffes zur Verfügung stellen. Ist der Stoff zudem zu mehr als 1
t/a in allen diesen Erzeugnissen enthalten, muss eine Mitteilung an die Europäische
Chemikalienagentur (ECHA) erfolgen, jedoch frühestens ab dem 1. Juni 2011.
4. Verwender von Chemikalien (Stoffe und Zubereitungen), sog. "nachgeschaltete Anwender",
müssen ab 1. Juni 2008 zusätzliche Pflichten erfüllen, jedoch erst nach Erhalt eines erweiterten
Sicherheitsdatenblattes. Nachgeschaltete Anwender können zur Unterstützung den Herstellern von
Stoffen und den Importeuren von Stoffen und Zubereitungen zweckdienliche Informationen für die
Registrierung bereitstellen.